Wie über Nachhaltigkeit berichten?

Wir bringen Klarheit in die Arten der Berichterstattung und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

JOVITY Solutions unterstützt Unternehmen bei sämtlichen Fragestellungen rund um die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für einige Unternehmen ist die Berichterstattung Pflicht; für andere freiwillig, aber auf jeden Fall ist es ein geeignetes Mittel für Transparenz und Nachhaltigkeitskommunikation. So können Sie Kunden und Geschäftspartner über Ihre Ziele und Fortschritte informieren.

Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten: Wir erarbeiten mit Ihnen, welche Variante für Ihre Unternehmen am geeignetsten ist und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Erklärung nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex

In Deutschland ist für kleine und mittelständische Unternehmen die bekannteste Form der Berichterstattung die Abgabe einer Nachhaltigkeitserklärung des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Die Erklärung berücksichtigt zwanzig DNK-Kriterien und ergänzende nichtfinanzielle Leistungsindikatoren, die aus Global Reporting Initiative (GRI) und der European Federation of Finanicial Analysts Societies (EFFAS) ausgewählt wurden. Das Büro des DNK prüft die DNK-Erklärung auf formale Vollständigkeit. Im Anschluss wird die Erklärung in der DNK-Datenbank veröffentlicht. Dies schafft Sichtbarkeit, Transparenz und Vergleichbarkeit.

Besonders engagierte Unternehmen unterstützt JOVITY Solutions bei der Erreichung eines besonders guten Rankings der Nachhaltigkeitsberichte.

Nachhaltigkeitsbericht nach GRI Reporting Standards

Globle Standards für  Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet die GRI. Seine umfassenden, globalen Standards sollen zu mehr Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichte, insbesondere auf internationaler Ebene, führen und Transparenz in die CSR Aktitvitäten eines Unternehmen bringen. Die GRI Reporting Standards sind umfassender als eine Erklärung nach dem DNK.

Europäische Berichtspflicht

Die Europäische Union hat wiederum einen pro... und verpflichtet Unternehmen, Banken und Versicherungen mit über 500 Mitarbeiter:innen zu mehr Transparenz verpflichtet. Deutschland hat die europäischen Anforderungen 2017 mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) umgesetzt. Die betroffenen Unternehmen mussten erstmals nicht nur ökonomisch berichten, sondern auch über ökologische und soziale Belange. Möglich war es, die nichtfinanzielle Erklärung in den Geschäftsbericht zu integrieren oder in gesonderten Berichten darzustellen.

2019 stellte die Europäische Kommission ihr Konzept zum European Green Deal vor: Ein Teil hiervon ist die Überarbeitung der EU-Richtlinie zur CSR-Berichterstattung und der Sustainable Finance Strategie. Ein Entwurf der "Corporate Sustainability Reporting Directive" (CSRD) wurde im April 2021 veröffentlicht und lag im Sommer 2021 zur Konsultation und Überarbeitung aus; der Änderungsvorschlag des Europäischen Rates erschien im Februar 2022.

Nach aktuellem Zeitplan wird die CSRD ab dem 01.01.2024 von europäischen Unternehmen umgesetzt werden müssen. Das bedeutet für die Unternehmen, dass sie - soweit noch nicht vorhanden - für das Geschäftsjahr 2023 die entsprechenden Daten erheben müssen. Der Zeitplan scheint sehr ambitioniert zu sein. Aus diesem Grund schlägt der Europäische Rat eine verzögerte Einführung vor. Auch, weil die verbindlichen europäischen Berichtsstandards noch nicht entwickelt sind.

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