Ich unterstütze und begleite Ihr Unternehmen bei der Umsetzung der Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der notwendigen Berichterstattung. Informieren Sie sich hier.
Sie verwenden Mandeln, Kakao und Zucker in Ihrer Produktion? Kennen Sie die Herkunft der Rohstoffe? JOVITY Solutions unterstützt Sie bei der Umsetzung des LkSG in Ihre Unternehmenspraxis. Ob operativ oder beratend - ich bin an Ihrer Seite. Mir ist es wichtig, dass Sie auf aktuelle Entwicklungen vorbereitet und über europäische Trends informiert sind.
Der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt sind die Ziele des LkSG. JOVITY Solutions hilft Ihnen Klarheit über Ihre Lieferketten zu erhalten, Risiken zu erkennen und Präventionsmaßnahmen zu schaffen. Ich unterstütze Sie bei der Einhaltung und Umsetzung der nichtfinanziellen Berichterspflicht.
Hier informiere ich Sie über Arbeitsabläufe und aktuelle Themen.
Die LösungenHier stelle ich Ihnen Beiträge und Artikel zu aktuellen Themen, Trends und Veränderungen zu Verfügung.
RessourcenKMUs sollten darauf vorbereitet sein, dass ihre Investoren zukünftig verstärkt auf Nachhaltigkeitskonformität achten werden. Banken werden Ihr Unternehmen nach dessen nachhaltiger Ausrichtung bewerten (müssen).
Ab Januar 2024 ist eine Veränderung der CSR-Berichtspflicht für Unternehmen mit ≥ 250 Mitarbeiter:innen geplant. Bereiten Sie sich im Geschäftsjahr 2023 darauf vor!
Ab Januar 2023 werden Unternehmen zur Einhaltung menschenrechtlicher und umwelt-bezogener Standards verpflichtet. Zunächst gilt das Gesetz für Unternehmen mit ≥ 3.000 Mitarbeitenden; im Folgejahr sinkt der Schwellenwert auf 1.000 Mitarbeitende. Für die Ernährungswirtschaft wird das Gesetz besondere Relevanz haben.
Sie vereinbaren ein kostenloses Erstgespräch. Wir lernen uns kennen - Sie schildern mir Ihre Wünsche und Anliegen.
Ich entwickel ein individuelles Konzept und wir besprechen das weitere Vorgehen.
Gemeinsam setzen wir das erarbeitete Konzept um. Währenddessen stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Die Bundesregierung überprüfte in einem Monitoring zwischen 2018 und 2020 inwieweit in Deutschland ansässige Unternehmen mit ≥ 500 Mitarbeitenden dem Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte nachkämen. Sofern 50% der befragten Unternehmen aufgrund von Freiwilligkeit die Erfordnisse erfüllten, könnte auf ein Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verzichtet werden. Das Monitoring ergab, dass im maßgeblichen Erhebungsjahr 2020 lediglich 13% bis 17% der befragten Unternehmen die Voraussetzungen ausreichend berücksichtigten.
Das Gesetz gilt ab dem 01.01.2023 für Unternehmen mit ≥ 3.000 Mitarbeitenden und Sitz in Deutschland. Die Grenze sinkt ab dem 01.01.2024 auf Unternehmen mit ≥ 1.000 Mitarbeitenden. Insbesondere für die Ernäherungs-wirtschaft wird das Gesetz eine besondere Bedeutung haben. Neben den großen Produktions-unternehmen werden auch KMUs, die den Einzelhandel direkt beliefern, mittelbar davon betroffen sein.
Das Gesetz definiert ausdrücklich welche Rechtspositionen durch das Gesetz geschützt werden müssen. Es bezieht sich dabei auf verschiedene internationale Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte; beispielsweise dem Übereinkommen über die Abschaffung der Zwangsarbeit, aber auch dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe. Unternehmen werden nun verpflichtet die festgelegten Pflichten zu achten, Risiken vorzubeugen oder zu beenden.
Die Unternehmen sind verpflichtet in ihrem eigenen Geschäftsbereich und in ihrer Lieferkette die beschriebenen Rechtspositionen in angemessener Weise zu beachten. Hierfür sieht das Gesetz zahlreiche Maßnahmen vor, die zu einer Risikominimierung beitragen und die Verletzung menschenrechtlicher sowie umweltbezogener Pflichten beenden sollen.
Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten haben die Unternehmen zu dokumentieren und darüber zu berichten. Für die Durchsetzung des Gesetzes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zuständig. Es prüft die vorgelegten Berichte und kontrolliert die Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Dazu kann es Personen vorladen, die Herausgabe von Unterlagen verlangen, Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume betreten und gegebenenfalls ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro verhängen.Ordnungswidrigkeiten werden mit Bußgeldern geahndet.
Für die Ernäherungswirtschaft und die Süßwarenbranche wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz von herausragender Relevanz sein: Nicht nur große Produktionsunternehmen, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen, die für die großen produzieren oder den Einzelhandel direkt beliefern, werden mittelbar von diesem betroffen sein. Daneben hat die EU im Juli 2021 den Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Geschäfts- und Marketingpraktiken für Lebensmittel veröffentlicht. Der Aktionsplan ist Ergebnis der Strategie Vom Hof auf den Tisch und enthält sieben Zielen. Bereits drei der sieben Ziele ist auf die Erreichung nachhaltiger Beschaffung und Wertschöpfungsketten ausgerichtet.